Nachdem nun das neuen Infektionsschutzgesetz beschlossen und veröffentlicht wurde, können wir bei einer Inzidenz von über 100 keine Dreier-Flights mehr zulassen. Im Gesetzestext heißt es: die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden…….